Corona-Bußgeldkatalog

Das Corona-Virus hält die Welt in Atem. Die mitunter lebensgefährliche Lungenerkrankung, die von dem Corona-Virus ausgelöst wird, droht das gesamte Gesundheitssystem lahmzulegen.

Was nach Meinung von Experten in erster Linie hilft, ist die Vermeidung des Kontakts zu anderen Personen, zumindest aber das Einhalten eines Mindestabstandes.

Eine einfache Regel, die die Übertragung eines für Risikogruppen unter Umständen tödlich wirkenden Virus verhindert. Man könnte meinen, dass der Ernst der Lage jedem einleuchtet und dass es auch nicht schwierig ist, sich an diese einfache Regel zu halten. Aber eindringliche Appelle von Medizinern, drastische Schilderungen der bereits weiter fortgeschrittenen Situation in Italien und mahnende Worte der Kanzlerin haben jedoch nicht die Wirkung gezeigt, die man sich erhofft hat. Auch wenn Millionen Menschen in Deutschland inzwischen die Abstandsregeln beachtet haben, gibt es noch immer vereinzelt Menschen, die die Situation nicht ernst nehmen und sich zum Beispiel in  größeren Gruppen oder Ansammlungen treffen und dadurch das Risiko einer unkontrollierten Übertragung erhöhen. Die Bundesregierung sah sich daraufhin veranlasst, Kontakteinschränkungen zu erlassen, deren Einhaltung nun verstärkt durch Polizei und Ordnungsämter kontrolliert wird.

Da bekanntlich Verstöße ohne eine entsprechende Sanktionierung nicht ernst genommen werden, gehen nun die Bundesländer vereinzelt dazu über, Straf- und Bußgeldkataloge zur Umsetzung des Kontaktverbots zu erlassen. Rechtsgrundlage für die Maßnahmen der Länder ist das Infektionsschutzgesetz. Mit zum Teil sehr hohen Bußgeldern sollen die Schutzvorschriften durchgesetzt werden. Der nordrheinwestfälische Innenminister hat hierzu angemerkt, dass es schließlich nicht um Kleinigkeiten geht, sondern um die Gesundheit und das Leben von Millionen Menschen.

In Berlin ist nun seit Freitag, dem 03.04.2020 der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen in Kraft getreten. Damit können bei Verstößen Bußgelder zwischen 25 und 10.000 Euro fällig.

Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit soll mit 250 € bestraft werden, bei Zusammenkünften von mehr als zwei aber weniger als zehn Personen in der Öffentlichkeit sind von jeder Person 200 € zu zahlen. Auch bei einem Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Krankenhaus oder Altersheim, fällt ein Bußgeld von 200 € an. In besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfall wird das Bußgeld verdoppelt und kann letzten Endes sogar bis zu 25.000 € betragen.

Bei einer Zusammenkunft von mehr als 10 Personen liegt sogar eine Straftat vor, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft.

Die Wohnung darf weiterhin nur aus einem wichtigen Grund verlassen werden darf. Für Verstöße dagegen können Bußgelder in Höhe von 10 bis 100 Euro verhängt werden. Gleichzeitig lockerte der Berliner Senat die Regelungen für den Aufenthalt im Freien. So soll das Ausruhen auf einer Wiese mit einer Decke erlaubt sein, wenn ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten wird. Gleiches gilt für das Verweilen auf Parkbänken – unter Beachtung eines Mindestabstands von 1,5 Metern. Auch das Angeln und Schachspielen im Freien ist erlaubt, da beides als sportliche Betätigung gilt.

Wer verbotenerweise in Pflegeheimen oder Krankenhäusern angetroffen wird, kann mit einem Bußgeld zwischen 50 bis 1000 Euro belegt werden.

Übrigens: Autofahren mit Mundschutz ist verboten. Die Straßenverkehrsordnung (§23 Absatz 4 Satz 1 StVO) verbietet beim Führen eines Fahrzeugs das Tragen von Hauben, Schleier oder Masken, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verhüllen oder verdecken. Denn wer sich am Steuer vermummt, kann bei einem Rotlicht- oder Tempoverstoß nicht identifiziert werden. Deswegen gilt das Vermummungsverbot auch nur für den Fahrer bzw. Fahrerin. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 60 € geahndet (einen Punkt gibt es nicht). 

Natürlich soll sich jeder an die Regeln halten, aber es kann durchaus ratsam sein, eine Anzeige auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen. Die eingeführten Vorschriften sind neu, es gibt keine Erfahrungswerte, Fehl- oder Überinterpretationen sind möglich und so kann es passieren, dass ein Bußgeld möglicherweise zu Unrecht verhängt wird.

Unabhängig davon wünsche ich mir natürlich auch als Rechtsanwalt, dass sich jeder an die Vorschriften hält und es keinen Anlass für Anzeigen gibt.

Bleiben Sie gesund!